Beginne ich mit der Therapie schon vor der Kostenzusage?

Was sind die Vorgaben?

Wenn Sie sich streng an die Vorgaben seitens der Kostenträger und der KV’en halten, gehen Sie sicher, dass Sie keine Rückforderungen von Beträgen durch die Versicherungen riskieren, die sich auf diese Regelung berufen und Kosten erst ab dem Datum des Bewilligungsbescheids übernehmen.

Lange wurde seitens der Kostenträger ein anderes Vorgehen geduldet. Es war (und ist) gang und gäbe, mit der Behandlung bereits mit Stellen des Antrags durch den Patienten zu beginnen, falls die Bewilligung wie eine Formsache erscheint, und Sie sich sicher sind, dass Sie eine Befürwortung erhalten werden. Mit entsprechender Erfahrung lässt sich dies mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit in den allermeisten Fällen richtig einschätzen. Die meisten Psychotherapeuten wissen, bei welchen Anträgen es vermutlich Schwierigkeiten geben könnte.

Es kommt jedoch mittlerweile häufiger als früher vor, dass Kostenträger die Erstattungen für diese Leistungen zurückfordern. Die Kandidaten meines Ausbildungsinstituts, in dem ich als Ambulanzleiter auch für die Abrechnungsfragen der Ausbildungsambulanz zuständig bin, habe ich bereits vor einiger Zeit dahingehend instruiert, dass unsere Abrechnungs-Fachkraft keine Leistungsabrechnungen mehr für Behandlungsstunden akzeptiert, die vor dem Bewilligungsdatum erbracht wurden.

Was heißt das für die Praxis?

Wenn Sie sich bisher darüber keine weiteren Gedanken gemacht haben, aber jetzt überlegen, wie Sie es anders handhaben können, empfehle ich Ihnen, für die Zeit, die Sie zur Erstellung eines Berichts benötigen, einen Erfahrungswert anzunehmen, und dazu eine Bearbeitungszeit von mindestens fünf Wochen seitens der Krankenversicherung hinzuaddieren. Damit haben Sie einen guten Orientierungswert für den Vorlauf, den Sie benötigen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass keine Pause entsteht, oder Ihr Patient nicht zu Beginn der Behandlung bis zur Bewilligung ohne Stunden warten muss, werden Sie eine dem Vorlauf entsprechende Zahl an Behandlungsstunden in „Reserve“ behalten müssen, also entsprechend rechtzeitig mit dem Patienten die Antragstellung besprechen.

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